Der Anschluss bezeichnet die Verbindung einer Feuerstätte mit der Abgasanlage (Schornstein). Er umfasst den Abgasstutzen des Geräts, das Verbindungsstück (Rauchrohr) sowie die Einbindung in den Schornstein.
Der Anschluss ist sicherheitsrelevant und muss strömungstechnisch sowie baurechtlich korrekt ausgeführt werden.
Abstimmung mit dem Schornsteinfeger
Vor der Installation ist eine Abstimmung mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich. Dieser prüft unter anderem:
Eignung des vorhandenen Schornsteins
- Stahl
- Schornsteinhöhe
- Förderdruck
- Brandschutzabstände
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Anlage.
Technische Voraussetzungen
Vor der Herstellung des Anschlusses sind folgende Punkte zu klären:
- Nennwärmeleistung der Feuerstätte
- Abgastemperatur
- Abgasmassenstrom
- Schornsteinquerschnitt
- wirksam Schornsteinhöhe
Die strömungstechnische Berechnung erfolgt nach: DIN EN 13384-1
Die Planung und Ausführung des Anschlusses orientiert sich nach: DIN EN 15287-1, DIN 16510 (seit 11/2025).
Zusätzlich gelten die jeweilige Landesbauordnung und Feuerungsverordnung.