Der Begriff Bauart bezeichnet die konstruktive Ausführung einer Feuerstätte. Er beschreibt sowohl technische Merkmale als auch betriebliche Eigenschaften eines Ofens. Unterschiede können beispielsweise nach:
- Bauform (freistehend, Eckmodell, Speicherofen)
- Material (Stahl, Gusseisen, Keramikverkleidung)
- Leistungsklasse
- Türmechanismus
- Verbrennungstechnik
Im technischen und schornsteinrechtlichen Zusammenhang bezieht sich der Begriff „Bauart“ jedoch auf die Betriebsweise der Feuerstätte.
Bauart 1
Feuerstätten der Bauart 1 verfügen über:
- eine selbstschließende Feuerraumtür
- eine Tür mit (meist) geprüfter Dichtheit
- Betrieb ausschließlich mit geschlossener Tür
Diese Bauart ist Voraussetzung, wenn mehrere Feuerstätten an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen werden sollen.
Die Anforderungen ergeben sich aus:
DIN 16510, DIN EN 13240 (Bauart 1 ist bei modernen Kaminöfen der Regelfall.)