Der Blitzschutz am Schornstein umfasst Maßnahmen zur Einbindung von Abgasanlagen in ein bestehendes Blitzschutzsystem oder - falls kein äußeres Blitzschutzsystem vorhanden ist - den erforderlichen Schutzpotenzialausgleich und die Erdung.
Grundlage sind insbesondere:
- DIN EN 62305-3
- DIN VDE 0100- 410:2007- 06
Grundprinzip Blitzschutz
Ein Blitzschutzsystem besteht aus:
Äußerer Blitzschutz
- Fangeinrichtung (z. B. Fangstange)
- Ableitung
- Erdungsanlage
Innerer Blitzschutz
- Schutzpotenzialausgleich
- Blitzschutz-Potenzialausgleich
- Einhaltung des Trennungsabstands
Wann ist Blitzschutz erforderlich?
Ein Blitzschutzsystem ergibt sich aus:
- baurechtlichen Vorgaben
- versicherungstechnischen Anforderungen
- Risikoanalyse nach DIN EN 62305
Wenn am Gebäude ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist, muss die Abgasanlage integriert werden.
Unterscheidung nach Bauart der Abgasanlage
Die Vorgaben unterscheiden mehrere Fälle.
Metallene Abgasanlage außen am Gebäude
Mit äußerem Blitzschutz am Gebäude
- Anschluss an die Erdungsanlage erforderlich
- Einbindung in den Schutzpotenzialausgleich
- Einhaltung des Trennungsabstands
Für Kaminöfen ohne elektrischen Anschluss gilt:
→ Anschluss der Abgasanlage an die Erdungsanlage
Metallene Abgasanlage im Gebäude
Auch hier gilt:
- bei vorhandenem äußerem Blitzschutz → Integration erforderlich
- ohne äußeren Blitzschutz → Schutzpotenzialausgleich notwendig
Der Anschluss kann erfolgen:
- am Fußpunkt der Abgasanlage
- am leitfähigen Verbindungsstück
- an der Haupterdungsschiene (HES)
Nicht metallene Abgasanlage (z. B. gemauerter Schornstein)
Ein Anschluss an den Schutzpotenzialausgleich ist nicht erforderlich, sofern keine metallischen Bauteile blitzstromführend wirken. Metallene Kopfverkleidungen mit ausreichender Materialstärke können direkt in das Blitzschutzsystem eingebunden werden.