Blitzschutz Schornstein

Blitzschutz Schornstein

Geschrieben von: Robby Stude

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Der Blitzschutz am Schornstein umfasst Maßnahmen zur Einbindung von Abgasanlagen in ein bestehendes Blitzschutzsystem oder - falls kein äußeres Blitzschutzsystem vorhanden ist - den erforderlichen Schutzpotenzialausgleich und die Erdung.


Grundlage sind insbesondere:


  • DIN EN 62305-3
  • DIN VDE 0100- 410:2007- 06

Grundprinzip Blitzschutz

Ein Blitzschutzsystem besteht aus:


Äußerer Blitzschutz


  • Fangeinrichtung (z. B. Fangstange)
  • Ableitung
  • Erdungsanlage

Innerer Blitzschutz


  • Schutzpotenzialausgleich
  • Blitzschutz-Potenzialausgleich
  • Einhaltung des Trennungsabstands

Wann ist Blitzschutz erforderlich?

Ein Blitzschutzsystem ergibt sich aus:

  • baurechtlichen Vorgaben
  • versicherungstechnischen Anforderungen
  • Risikoanalyse nach DIN EN 62305

Wenn am Gebäude ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist, muss die Abgasanlage integriert werden.

Unterscheidung nach Bauart der Abgasanlage

Die Vorgaben unterscheiden mehrere Fälle.

Metallene Abgasanlage außen am Gebäude

Mit äußerem Blitzschutz am Gebäude


  • Anschluss an die Erdungsanlage erforderlich
  • Einbindung in den Schutzpotenzialausgleich
  • Einhaltung des Trennungsabstands

Für Kaminöfen ohne elektrischen Anschluss gilt:
→ Anschluss der Abgasanlage an die Erdungsanlage 

Metallene Abgasanlage im Gebäude

Auch hier gilt:


  • bei vorhandenem äußerem Blitzschutz → Integration erforderlich
  • ohne äußeren Blitzschutz → Schutzpotenzialausgleich notwendig

Der Anschluss kann erfolgen:


  • am Fußpunkt der Abgasanlage
  • am leitfähigen Verbindungsstück
  • an der Haupterdungsschiene (HES)

Nicht metallene Abgasanlage (z. B. gemauerter Schornstein)

Ein Anschluss an den Schutzpotenzialausgleich ist nicht erforderlich, sofern keine metallischen Bauteile blitzstromführend wirken. Metallene Kopfverkleidungen mit ausreichender Materialstärke können direkt in das Blitzschutzsystem eingebunden werden.