Brennholz (auch Feuerholz) bezeichnet naturbelassenes Holz, das zur Wärmegewinnung oder zum Kochen in Feuerstätten verwendet wird. Es zählt zu den biogenen Festbrennstoffen und ist eine Form der energetisch genutzten Biomasse.
Die Nutzung von Holz als Brennstoff reicht bis in die Frühgeschichte der Menschheit zurück. Auch heute spielt Brennholz insbesondere im Bereich von Einzelraumfeuerstätten und Heizkesseln eine wichtige Rolle.
Handelsformen von Brennholz
Der Begriff Brennholz umfasst verschiedene Aufbereitungsformen, unter anderem:
- Scheitholz (gespaltenes Stückholz)
- Stückholz
- Rundholz
- Brennreisig
Nicht im engeren Sinne als Brennholz gelten:
- Holzpellets
- Holzbriketts
Diese sind industriell hergestellte Presslinge aus Holz und werden als separate Brennstoffkategorie betrachtet.
Eigenschaften als Brennstoff
Brennholz ist ein nachwachsender Rohstoff. Seine energetischen Eigenschaften hängen von mehreren Faktoren ab:
- Holzart (Laub- oder Nadelholz)
- Dichte
- Restfeuchte
- Lagerdauer
Für eine emissionsarme Verbrennung sollte die Holzfeuchte in der Regel unter 20 % liegen.
Klimarelevanz
Bei der Verbrennung von Brennholz wird Kohlendioxid (CO₂) freigesetzt. Dieses CO₂ wurde zuvor während des Wachstumsprozesses durch Photosynthese gebunden.
Unter der Voraussetzung nachhaltiger Forstwirtschaft wird Brennholz daher im energiepolitischen Kontext als biogener Brennstoff betrachtet. Dennoch entstehen bei der Verbrennung neben CO₂ auch weitere Emissionen wie Feinstaub und Stickoxide.
Die Nutzung ist daher gesetzlich geregelt, insbesondere durch die 1. BImSchV.
Zulässigkeit
Als Brennholz darf ausschließlich naturbelassenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Nicht zulässig sind:
- lackierte oder imprägnierte Hölzer
- Möbelreste
- Spanplatten mit Beschichtung
- behandeltes Altholz
Die Verwendung unzulässiger Materialien stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.