Als Immission bezeichnet man die auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser oder Luft einwirkenden Belastungen, die durch Emissionen verursacht werden.
Während Emission die Abgabe von Stoffen oder Energie an der Quelle beschreibt (z. B. Abgase eines Kaminofens), bezeichnet Immission die tatsächlich am Einwirkungsort messbare Belastung.
Unterschied: Emission vs. Immission
Emission = das, was eine Anlage abgibt
Immission = das, was beim Betroffenen ankommt
Beispiel:
Ein Kaminofen emittiert Feinstaub. Die Feinstaubkonzentration in der Umgebungsluft ist die Immission.
Immissionskonzentration
Immissionen werden als Konzentration oder Belastungsgröße gemessen, z. B.:
- Feinstaub in µg/m³
- Stickoxide in mg/m³
- Geräuschpegel in dB(A)
Im Bereich der Luftreinhaltung spielen insbesondere folgende Größen eine Rolle:
- PM10
- PM2,5
- NOx
- CO
Rechtlicher Rahmen
Zentrale gesetzliche Grundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Darauf basieren unter anderem:
- BImSchV (Feuerungsanlagen)
- BImSchV (Luftqualitätsstandards)
Die Gesetzgebung legt besonderes Augenmerk auf das Medium Luft, da luftgetragene Schadstoffe direkt gesundheitlich wirksam sind.