Brandschutz im Ofen- und Luftheizungsbau umfasst alle konstruktiven und baulichen Maßnahmen, die eine Brandentstehung verhindern sowie eine Brand- und Wärmeübertragung auf angrenzende Bauteile ausschließen.
Im Zusammenhang mit Feuerstätten betrifft der Brandschutz insbesondere:
Aufstellung von Feuerstätten
- Abstände zu brennbaren Bauteilen
- Wand- und Deckendurchführungen
- Bodenplatten
- Abgasanlagen
Sicherheitsabstände
Feuerstätten und Verbindungsstücke müssen ausreichende Abstände zu brennbaren Bauteilen einhalten.
Diese ergeben sich aus:
- Herstellerangaben
- Produktnorm
- anerkannten Regeln der Technik
Maßgeblich ist DIN EN 16510. Unterschieden wird zwischen:
- seitlichen Abständen
- rückwärtigen Abständen
- Strahlungsbereich vor der Feuerraumöffnung
Fußbodenschutz
Vor der Feuerraumöffnung ist ein nicht brennbarer Belag erforderlich.
Er dient dem Schutz vor herausfallender Glut, Funkenflug und Wärmeeinwirkung auf den Boden. Größe und Ausführung richten sich nach Bauart und Herstellerangaben.
Wand- und Deckendurchführungen
Bei Durchführungen von Abgasleitungen durch:
- Wände
- Decken
- Dächer
müssen brandschutztechnische Anforderungen eingehalten werden. Dabei sind zu beachten:
- ausreichender Abstand zu brennbaren Baustoffen
- geeignete Abschottungssysteme
- Systemzulassungen bei Schornsteinsystemen
Abgasanlagen
Abgasanlagen müssen so ausgeführt sein, dass:
- keine unzulässige Erwärmung angrenzender Bauteile erfolgt
- kein Brandüberschlag möglich ist
Neben den europäischen Normen ist in Deutschland insbesondere maßgeblich: DIN 18160
Sie regelt nationale brandschutztechnische Anforderungen an:
- Mindestabstände
- Durchführung durch Decken und Wände
- Schornsteinkonstruktionen
- Reinigungseinrichtungen
- Temperaturklassen
Ergänzend gelten: DIN EN 1443 und DIN EN 15287-1
Bauordnungsrecht
Neben den technischen Regeln gelten:
- Landesbauordnungen
- Feuerungsverordnungen der Bundesländer
Diese regeln u. a.:
- Aufstellbedingungen
- Abstände
- bauliche Anforderungen