Bundesimmissionsschutzverordnung

Bundesimmissionsschutzverordnung

Geschrieben von: Robby Stude

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Die Abkürzung BImSchV steht für Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzverordnung.


Für Feuerstätten im privaten Bereich ist insbesondere die 1. BImSchV maßgeblich.

Sie regelt die Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen, darunter:


  • Kaminöfen
  • Kachelöfen
  • Holzheizkessel
  • Öl- und Gasfeuerungsanlagen

Ziel der 1. BImSchV ist es:


  • Luftschadstoffe zu reduzieren
  • Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen zu begrenzen
  • den Betrieb emissionsarmer Feuerstätten sicherzustellen

Sie dient damit dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für:


  • bestehende Feuerungsanlagen
  • neu errichtete Feuerstätten
  • Einzelraumfeuerungsanlagen

mit bestimmten Nennwärmeleistungen (typischerweise kleine und mittlere Anlagen im privaten Bereich). Für Kaminöfen mit festen Brennstoffen sind insbesondere Grenzwerte für:


  • Feinstaub
  • Kohlenmonoxid (CO)

festgelegt.

Inhalte der 1. BImSchV

Die Verordnung ist strukturiert in mehrere Abschnitte, unter anderem:


  • Allgemeine Vorschriften (Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Brennstoffe)
  • Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
  • Anforderungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
  • Überwachung und Messpflichten
  • Übergangsregelungen für Bestandsanlagen