Die Abkürzung BImSchV steht für Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Für Feuerstätten im privaten Bereich ist insbesondere die 1. BImSchV maßgeblich.
Sie regelt die Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen, darunter:
- Kaminöfen
- Kachelöfen
- Holzheizkessel
- Öl- und Gasfeuerungsanlagen
Ziel der 1. BImSchV ist es:
- Luftschadstoffe zu reduzieren
- Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen zu begrenzen
- den Betrieb emissionsarmer Feuerstätten sicherzustellen
Sie dient damit dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für:
- bestehende Feuerungsanlagen
- neu errichtete Feuerstätten
- Einzelraumfeuerungsanlagen
mit bestimmten Nennwärmeleistungen (typischerweise kleine und mittlere Anlagen im privaten Bereich). Für Kaminöfen mit festen Brennstoffen sind insbesondere Grenzwerte für:
- Feinstaub
- Kohlenmonoxid (CO)
festgelegt.
Inhalte der 1. BImSchV
Die Verordnung ist strukturiert in mehrere Abschnitte, unter anderem:
- Allgemeine Vorschriften (Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Brennstoffe)
- Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- Anforderungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
- Überwachung und Messpflichten
- Übergangsregelungen für Bestandsanlagen