Feinstaub bezeichnet sehr kleine feste oder flüssige Partikel in der Luft mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (PM10) bzw. 2,5 Mikrometern (PM2,5).
Im Zusammenhang mit Feuerstätten für feste Brennstoffe entsteht Feinstaub durch:
- mineralische Aschebestandteile
- unverbrannte Kohlenstoffpartikel
- organische Verbindungen aus unvollständiger Verbrennung
Feinstaub bei Kaminöfen
Bei der Verbrennung von Holz entstehen Staubpartikel im Abgasstrom.
Die Höhe der Emissionen hängt maßgeblich ab von:
- Brennstoffqualität (Restfeuchte < 20 %)
- ausreichender Verbrennungsluft
- Verbrennungstemperatur
- Gerätekonstruktion
Moderne Feuerstätten werden nach DIN EN 16510 geprüft. Die zulässigen Emissionswerte in Deutschland regelt die 1. BImSchV.
Grenzwerte nach 1. BImSchV (Stufe 2)
Für Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe gelten bei Typprüfung folgende Grenzwerte (Stufe 2):
Staub (Feinstaub): max. 0,04 g/m³ (bezogen auf 13 % O₂ im Abgas)
Kohlenmonoxid (CO): max. 1,25 g/m³
Diese Werte gelten für neue Anlagen im Rahmen der Typprüfung. Bestandsanlagen unterliegen Übergangsfristen und ggf. Nachrüstpflichten.
Wichtig:
Diese Grenzwerte beziehen sich auf das Abgas im Schornstein, nicht auf die Feinstaubkonzentration im Aufenthaltsraum.
Innenraum-Feinstaub
Feinstaub in Wohnräumen entsteht überwiegend durch:
- Kochen
- Kerzen
- Tabakrauch
- Staubaufwirbelung
Beim ordnungsgemäßen Betrieb eines dichten Kaminofens gelangt im Normalbetrieb kein relevanter Feinstaub in den Raum. Kurzzeitig erhöhte Werte können auftreten:
- beim Anheizen
- beim Nachlegen
- bei unsachgemäßer Bedienung