Die Feuerraumöffnung ist die zugängliche Öffnung des Feuerraums einer Feuerstätte.
Sie dient zum:
- Beschicken mit Brennstoff
- Entnehmen von Asche
- Beobachten des Abbrandes
Je nach Bauart ist sie offen oder durch eine Feuerraumtür verschlossen.
Offene Feuerstätten
Bei offenen Feuerstätten (z. B. offener Kamin):
- ist die Feuerraumöffnung nicht dauerhaft verschlossen
- strömt die Verbrennungsluft über die Öffnung in den Feuerraum
- tritt ein Großteil der Wärme als Strahlungswärme in den Raum aus
Offene Feuerstätten unterliegen besonderen Einschränkungen hinsichtlich Betrieb und Emission.
Geschlossene Feuerstätten
Moderne Einzelraumfeuerstätten besitzen:
- eine dicht schließende Feuerraumtür
- meist eine keramische Sichtscheibe (Sicherheitsglas)
Die Verbrennungsluft wird hierbei über definierte Luftkanäle zugeführt. Die Feuerraumöffnung dient primär dem Beschicken und bleibt im Betrieb geschlossen.
Die Dichtheit der Tür ist sicherheitsrelevant und Bestandteil der Prüfung nach DIN EN 16510.
Brandschutzrelevanz
Vor der Feuerraumöffnung ist ein nicht brennbarer Fußbodenschutz erforderlich, um:
- Funkenflug
- Glutherausfall
- Wärmeeinwirkung
auf angrenzende Bauteile zu verhindern. Die Anforderungen ergeben sich aus:
- Herstellerangaben
- Landes-Feuerungsverordnung
- DIN 18160 (im Zusammenhang mit Abgasanlagen und baulichen Anforderungen)