Feuerraumöffnung
F

Feuerraumöffnung

Geschrieben von: Robby Stude

|

|

Lesezeit 0 min

ARTIKEL VORLESEN
Suche Artikeltext …

Die Feuerraumöffnung ist die zugängliche Öffnung des Feuerraums einer Feuerstätte.


Sie dient zum:


Je nach Bauart ist sie offen oder durch eine Feuerraumtür verschlossen.

Offene Feuerstätten

Bei offenen Feuerstätten (z. B. offener Kamin):


  • ist die Feuerraumöffnung nicht dauerhaft verschlossen
  • strömt die Verbrennungsluft über die Öffnung in den Feuerraum
  • tritt ein Großteil der Wärme als Strahlungswärme in den Raum aus

Offene Feuerstätten unterliegen besonderen Einschränkungen hinsichtlich Betrieb und Emission.

Geschlossene Feuerstätten

Moderne Einzelraumfeuerstätten besitzen:


  • eine dicht schließende Feuerraumtür
  • meist eine keramische Sichtscheibe (Sicherheitsglas)

Die Verbrennungsluft wird hierbei über definierte Luftkanäle zugeführt. Die Feuerraumöffnung dient primär dem Beschicken und bleibt im Betrieb geschlossen. 


Die Dichtheit der Tür ist sicherheitsrelevant und Bestandteil der Prüfung nach DIN EN 16510.

Brandschutzrelevanz

Vor der Feuerraumöffnung ist ein nicht brennbarer Fußbodenschutz erforderlich, um:


  • Funkenflug
  • Glutherausfall
  • Wärmeeinwirkung

auf angrenzende Bauteile zu verhindern. Die Anforderungen ergeben sich aus:


  • Herstellerangaben
  • Landes-Feuerungsverordnung
  • DIN 18160 (im Zusammenhang mit Abgasanlagen und baulichen Anforderungen)