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Abbrand

Geschrieben von: Robby Stude

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ABBRAND (Holzöfen)

Der Abbrand bezeichnet in der Feuerungs- und Verbrennungstechnik die kontrollierte Verbrennung fester Brennstoffe innerhalb eines Brennraums


Dieses strömungstechnische Verbrennungsprinzip wird insbesondere bei stückigen oder groben Feststoffen wie Scheitholz, Holzbriketts oder Hackschnitzeln angewendet.


Während des Abbrands wird der Brennstoff durch Wärmeeinwirkung thermisch zersetzt (Pyrolyse). Dabei entstehen brennbare Gase, die sich mit der zugeführten Verbrennungsluft vermischen und anschließend oxidieren. 


Die Art der Luftführung und Gasströmung beeinflusst maßgeblich den Wirkungsgrad, das Emissionsverhalten und den Temperaturverlauf der Feuerstätte. Grundsätzlich werden zwei Abbrandarten zuständig:

Oberer und unterer Abbrand

Diese Verbrennungsprinzipien kommen bei Kaminöfen, Kamineinsätzen, Heizkesseln und Holzvergasern zum Einsatz.


Oberer Abbrand

Beim oberen Abbrand wird die Verbrennungsluft seitlich oder von oben an das Brennmaterial geführt. Die breite Verbrennung sich von der oberen Schicht des Brennstoffbetts nach unten aus.


Die entstehenden Abgase steigen durch thermischen Auftrieb nach oben und werden über den Abgasweg abgeführt. Dieses Prinzip ist typisch für viele handgefertigte Einzelraumfeuerstätten.


Merkmale des oberen Abbrands

  • schnelle Wärmeabgabe
  • einfache konstruktive Umsetzung
  • geeignet für Scheitholzfeuerstätten

Unterer Abbrand
Beim unteren Abbrand wird die Verbrennung so geführt, dass die entstehenden Holzvergaser-Gase nicht direkt nach oben entweichen. Stattdessen werden sie über eine gezielte Luft- und Strömungsführung nach unten oder seitlich in eine zweite Brennkammer geleitet.

Dort erfolgt eine Nachverbrennung bei hohen Temperaturen. In der Regel verbrennt nur die unterste Brennstoffschicht aktiv, während darüber liegende Schichten vortrocknen und entgasen.


Dieses Verfahren wird insbesondere bei Holzvergaserkesseln eingesetzt und ermöglicht hohe Wirkungsgrade bei reduzierten Emissionen.

Normativer Bezug (Stand ab November 2025)

Seit November 2025 gilt für handbeschickte Feuerstätten für feste Brennstoffe die Normenreihe: DIN 16510 - Feuerstätten für feste Brennstoffe.


Die DIN 16510 ersetzt die alten produktspezifischen Normen wie DIN EN 13240 (Raumheizer), DIN EN 13229 (Kamineinsätze) und DIN EN 12815 (Herde).


Für automatisch beschickte Feuerstätten wie Pelletgeräte bleiben weiterhin zusätzlich gesonderte europäische Normen relevant, beispielsweise: DIN EN 14785 - Raumheizer für Holzpellets.


Unabhängig von der Produktnorm sind in Deutschland die Emissionsanforderungen der 1. BImSchV einzuhalten.


Die Abbrandart wirkt sich unmittelbar auf:

  • Effizienz
  • CO₂Emissionen
  • Feinstaubwerte
  • Brennstoffausnutzung
  • Temperaturführung im Brennraum